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Netzengpässe

Netzengpässe – Übertragungsrichtung – prognostizierte Dauer § 15 Abs. 5 und Abs. 4 StromNZV

Gemäß § 15 StromNZV sind Elektrizitätsverteilnetzbetreiber zum Engpassmanagement verpflichtet.

Im Netzgebiet der Stromversorgung Pfaffenhofen GmbH & Co. KG bestehen keine Engpässe, die eine Bewirtschaftung der verfügbaren Leitungskapazitäten erforderlich machen.
Das Stromnetz ist für die anfallenden Leistungsanforderungen ausreichend dimensioniert.

Amtsgericht Ingolstadt · HRA 2987 · Persönlich haftender Gesellschafter Stromversorgung Pfaffenhofen Verwaltungs GmbH 
Handelsregister Ingolstadt · HRB 7541 · Vorsitzender des Aufsichtsrats: Bürgermeister Thomas Herker · Geschäftsführer: Thomas Wiringer