KWK-G
Kraft-Wärme-Kopplung
Weitergabe der Mehrbelastungen an die Letztverbraucher:
Die Mehrkosten durch das KWK-Gesetz werden abschlagsmäßig weitergegeben. Gemäß § 9 Absatz 7 KWK-Gesetz sind die aus dem Umlagesystem aufzuwendenden Zahlungen vom Netzbetreiber parallel zum Netznutzungsentgelt dem Letztverbraucher in Rechnung zu bringen. Die Stromversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH & Co. KG wird die entstehenden Aufwendungen im Rahmen der Netznutzung weitergeben.
Es ergibt sich für 2022 bundesdurchschnittlich ein Aufschlag von 0,378 Ct/kWh für alle Letztverbraucher je Abnahmestelle. Dieser Prognosewert beruht auf einer Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber.
Quelle und weitere Informationen: www.netztransparenz.de