Technische Umsetzung
Die nachfolgenden Informationen zeigen die technische Umsetzung des Einspeisemanagements nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) 2014 in unserem Netzgebiet auf.
Umsetzung bei Erzeugungsanlagen ≥ 500 kW
Umsetzung bei Erzeugungsanlagen > 100 kW bis < 500 kW
Umsetzung bei PV-Anlagen > 30 kWp bis ≤ 100 kWp
Umsetzung bei PV-Anlagen ≤ 25 kWp
Anlagenzusammenfassung von PV-Anlagen nach § 9 Abs.3 EEG
Umsetzung bei Erzeugungsanlagen > 500 kW
Bei Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung > 500 kW wird die Leistungsreduzierung über Fernwirktechnik realisiert.
Dabei stellt der Netzbetreiber ein Fernwirkgerät/ Gateway gegen eine Inbetriebnahmepauschale zur Verfügung. Die Anbindung des Fernwirkgeräts/ Gateways an die Erzeugungsanlage erfolgt durch einen kundenseitig zu errichtenden Slave.
Nähere technische Details finden Sie unter „Technische Einrichtung“
Bestandsschutz:
Wurde das Netzanschlussbegehren* einer Erzeugungsanlage vor dem 01.01.2015 gestellt, so müssen diese Erzeugungsanlagen erst ab einer installierten Leistung > 1 MW mit Fernwirktechnik ausgestattet werden. Für Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung < 1MW ist die Ausrüstung mit Funkrundsteuerempfänger ausreichend.
*Ein Netzanschlussbegehren liegt vor, sobald die vollständigen Unterlagen zur Netzverträglichkeitsprüfung beim Netzbetreiber eingereicht wurden.
Erzeugungsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2012 und Anschluss im Mittelspannungsnetz sind mit Funkrundsteuerempfängern auszustatten.
Erzeugungsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2012 und Anschluss in Schaltstationen/ Umspannwerken/ Selektivstationen sind mit Fernwirktechnik auszustatten.
Bestellung der Fernwirktechnik:
Die Bestellung der Fernwirktechnik erfolgt über den der Einspeisezusage beiliegenden Bestellschein. Bitte bestellen Sie das Fernwirkgerät/ Gateway rechtzeitig vor Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage, da für dessen Lieferung mindestens 10 Wochen eingeplant werden müssen.
Abrufung der Ist-Einspeisung:
Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung > 100 kW müssen zur Abrufung der Ist-Einspeisung mit einer ¼-h-registrierenden Leistungsmessung ausgestattet werden.
Umsetzung bei Erzeugungsanlagen > 100 kW bis =< 500 kW
Bei Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von >100 bis ≤ 500 kW wird die Leistungsreduzierung über Funkrundsteuerempfänger (FRE) realisiert. Die Anbindung des Funkrundsteuerempfängers an die Erzeugungsanlage erfolgt kundenseitig. Die Regelung umfasst dabei die Regelstufen 0%, 30%, 60% und 100%, bezogen auf die installierte Generatorleistung.
Nähere technische Details finden Sie unter „Technische Einrichtung“
Regelung für Altanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2012:
Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung > 100 kW mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2012 wurden bis zum 30.06.2012 nachgerüstet.
Bestellung des Funkrundsteuerempfängers:
Die Bestellung des notwendigen Funkrundsteuerempfängers erfolgt über ein Angebot im Netzanschlussvertrag.
Abrufung der Ist-Einspeisung:
Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung > 100 kW müssen zur Abrufung der Ist-Einspeisung mit einer ¼-h-registrierenden Leistungsmessung ausgestattet werden.
Umsetzung bei PV-Anlagen >30 kWp bis =< 100 kWp
Bei PV-Anlagen mit einer installierten Modulleistung >30 kWp bis ≤100 kWp wird die Leistungsreduzierung über Funkrundsteuerempfänger (FRE) realisiert. Die Anbindung des Funkrundsteuerempfängers an die Erzeugungsanlage erfolgt kundenseitig. Die Regelung umfasst dabei die Regelstufen 0%, 30%, 60% und 100% bzw. mindestens 0% und 100% (nach Übergangsvereinbarung des BMU/BMWi), bezogen auf die installierte Modullleistung. Eine Abrufung der Ist-Einspeisung ist nicht erforderlich.
Nähere technische Details finden Sie unter „Technische Einrichtung“
Regelung für Altanlagen mit Inbetriebnahme vor 01.01.2012:
PV-Anlagen mit einer installierten Modulleistung >30 kWp bis ≤ 100 kWp mit Inbetriebnahme vor 01.01.2012, aber nach 01.01.2009 wurden bis zum 31.12.2013 nachgerüstet.
Bestellung des Funkrundsteuerempfängers:
Die Bestellung des notwendigen Funkrundsteuerempfängers erfolgt über ein Angebot im Netzanschlussvertrag.
Umsetzung bei PV-Anlagen =< 30 kWp
Bei PV-Anlagen ≤ 30 kWp ergibt sich für die Ausrüstung des Einspeisemanagements folgende Wahlmöglichkeit:
- Leistungsreduzierung über Funkrundsteuerempfänger (FRE)
- 70%-Spitzenkappung: Dauerhafte Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung auf 70%, bezogen auf die installierte Modulleistung
Die Anbindung des Funkrundsteuerempfängers an die Erzeugungsanlage erfolgt kundenseitig. Die Regelung umfasst dabei die Regelstufen 0%, 30%, 60% und 100% bzw. mindestens 0% und 100% (nach Übergangsvereinbarung des BMU/BMWi), bezogen auf die installierte Modulleistung. Eine Abrufung der Ist-Einspeisung ist nicht notwendig.
Nähere technische Details finden Sie unter „Technische Einrichtung“
Bestellung des Funkrundsteuerempfängers:
Die Bestellung des notwendigen Funkrundsteuerempfängers erfolgt über ein Angebot in der Einspeisezusage.
Anlagenzusammenfassung von PV-Anlagen nach §9 Abs. 3 EEG
Mehrere PV-Anlagen werden zur Ermittlung der installierten Modulleistung zusammengefasst, wenn
- sich diese sich auf demselben Grundstück oder sonst unmittelbarer räumlicher Nähe befinden und
- die Anlagen innerhalb von 12 aufeinander folgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.
Dies gilt unabhängig von den Eigentums- und Netzanschlussverhältnissen.
Das heißt, überschreitet die Summenleistung (installierte Leistung) aus bereits bestehender und neuer Anlage (welche innerhalb von 12 Kalendermonaten nach Inbetriebnahme der bestehenden Anlage in Betrieb genommen wurde und sich auf einem Grundstück oder unmittelbar räumlicher Nähe befindet) die 100 kWp-Grenze, so sind alle betroffenen PV-Anlagen sowohl in das Einspeisemanagement (mittels Funkrundsteuerempfänger [FRE]) einzubinden als auch mit einer ferngesteuerten ¼-h-registrierende Leistungsmessung (RLM) nachzurüsten.
Liegt die gesamte installierte Leistung zwischen 30 kWp und 100 kWp, sind alle hiervon betroffenen PV-Anlagen in das Einspeisemanagement (mittels FRE) einzubinden. Eine Abrufung der Ist-Einspeisung ist nicht erforderlich.
Beträgt die gesamte installierte Leistung maximal 30 kWp sind alle hiervon betroffenen PV-Anlagen in das Einspeisemanagement (mittels FRE) einzubinden oder die maximalen Wirkleistungseinspeisung ist auf 70 % der installierten Leistung zu begrenzen. Eine Abrufung der Ist-Einspeisung ist nicht erforderlich.